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Babysittervermittlung

Wiedereinmal einen gemütlichen Abend zu Zweit?

Wir vermitteln ausgebildete Babysitter ab der 6. Primarklasse, die den Babysitterkurs absolviert haben.

Nachstehend finden Sie einige Tipps, die Ihnen den Umgang mit dem Babysitter erleichtern. Die Jugendlichen, die wir Ihnen vermitteln, haben einen fakultativen Babysitter-Kurs besucht. In dieser Ausbildung (zwei Halbtage) haben sie viel über den Umgang mit Kindern gelernt und nützliche Tipps und grundlegendes Wissen einer Fachperson vermittelt bekommen.

Wir bitten Sie folgende Hinweise zu beachten:

  1. Der Babysitter soll Ihre Familie vor dem ersten Hütedienst kennenlernen. Zwei bis drei Besuche für ein bis zwei Stunden in Anwesenheit eines Elternteils sind für die Kontaktnahme mit dem Kind/den Kindern angemessen. Zeigen Sie dem Babysitter die zugänglichen Räume!
  2. Machen Sie ihn bekannt mit der Umgebung, den Besonderheiten, Gewohnheiten, Einschlafritualen und bestimmten "Mödelis" der Kinder!
  3. Der Babysitter kann im Normalfall bis 22.00 Uhr zum Hüten engagiert werden. Bitte regeln Sie mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten des Babysitters einen gesicherten Heimweg (Begleitung usw.)!  Dauert die Hütezeit ausnahmsweise länger als bis 22 Uhr, muss, nach Wunsch des Babysitters, die Möglichkeit zum Übernachten geboten werden.
  4. Der Babysitter darf in der Regel nicht für Hausarbeiten eingesetzt werden. (begründete Ausnahmen sind vorher zu besprechen).
  5. Der Stundenlohn beträgt Fr. 7.00. Die Zeit am Abend und in der Nacht wird wie folgt berechnet: Entlöhnung vom Zeitpunkt des Eintreffens des Babysitters bis zu Ihrer Heimkehr (Beispiel: Ankunft des Babysitters um 19.00 Uhr, Ihre Heimkehr um 22.00 Uhr = 3  Std. à Fr. 7.-), ab 4 und mehr Stunden gilt die Pauschale von Fr. 25.00 pro Nacht. Wir bitten Sie von diesem Stundenansatz nicht abzuweichen, damit alle Babysitter die gleichen Bedingungen vorfinden.
  6. Hinterlassen Sie bei Ihrer Abwesenheit folgende Telefonnummern: Hausarzt, Kontaktperson (Nachbarn...), Ihre Handynummer und evtl. die Ihres Aufenthaltortes!
  7. Besprechen Sie mit dem Babysitter den Gebrauch von Handy, Fernseher, Video, Spielekonsolen usw. und regeln Sie die Verpflegung (trinken/essen)!
  8. Wir empfehlen Ihnen, den Kontakt zu den Eltern/ Erziehungsberechtigten des Babysitters zu pflegen.

Kontakt

Petra Sigrist
Quellenweg 1, Nottwil
soziales@fgnottwil.ch
041 937 12 66